
Die Fachgruppe Luftverkehr erkennt flugmedizinische Sachverständige an, die Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2 (für Privatpiloten) erteilen. Sachverständige, die Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 erteilen können, werden nur vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannt. Die Klasse 1 schließt nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Klasse 2 ein. Eine Liste aller fliegerärztlichen Untersuchungsstellen, Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit als flugmedizinischer Sachverständiger sowie Fortbildungsveranstaltungen für Fliegerärzte finden Sie auf der Homepage des
LBA. Die Anforderungen an die Tauglichkeit Klasse 1 und 2 ergeben sich im Übrigen aus
JAR-FCL 3 deutsch.