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Fliegerärzte

Symbol Flugmedizin Die Fachgruppe Luftverkehr erkennt flugmedizinische Sachverständige an, die Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2 (für Privatpiloten) erteilen. Sachverständige, die Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 erteilen können, werden nur vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannt. Die Klasse 1 schließt nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Klasse 2 ein. Eine Liste aller fliegerärztlichen Untersuchungsstellen, Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit als flugmedizinischer Sachverständiger sowie Fortbildungsveranstaltungen für Fliegerärzte finden Sie auf der Homepage des LBA. Die Anforderungen an die Tauglichkeit Klasse 1 und 2 ergeben sich im Übrigen aus JAR-FCL 3 deutsch.

Ansprechpartner

Angelina Reimer
angelina.reimer(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06543/50-8804



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