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Flugschüler

Abflug Zweibrücken

Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen, deren Umfang einschließlich Gültigkeitsdauer sowie Bedingungen für die Ausbildung, Verlängerung und Erneuerung richten sich nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal sowie der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung der „Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen“ (JAR-FCL 1 deutsch) und der „Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Hubschraubern“ (JAR-FCL 2 deutsch). Die detaillierten Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung richten sich nach den entsprechenden Lehrplänen.

Theoretische Prüfung

Für die theoretische Prüfung werden Sie von Ihrem Ausbildungsleiter angemeldet, einen Termin müssen Sie vereinbaren. Die theoretischen Prüfungen finden immer mittwochs ab 9 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit uns.

Die Prüfung kann an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Sie besteht aus folgenden Fächern und Bearbeitungszeiten:  
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften 1:00
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik 1:00
Menschliches Leistungsvermögen 0:30
Navigation, Flugleistung und Planung 1:30
Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen 0:30
Aerodynamik 0:45
Meteorologie 0:30
Zwischen den einzelnen Prüfungsfächern können Pausen eingelegt werden. Als Hilfsmittel können Sie während der Prüfung Navigationsbesteck sowie nicht programmierbare Taschenrechner nutzen. Denken Sie bitte auch an Verpflegung.



Ab sofort werden die theoretischen Luftfahrerprüfungen nach dem neuen PPL-Fragenkatalog 2009 abgenommen.

Praktische Prüfung

Haben Sie Ihre praktische Ausbildung abgeschlossen, reicht Ihr Ausbildungsleiter einen Nachweis bei der Fachgruppe Luftverkehr ein. Dort wird Ihnen ein Prüfer zugewiesen. Nun müssen Sie eigenständig mit dem Prüfer einen Termin vereinbaren. Nach der Prüfung sendet dieser dem LBM das Protokoll zu. Sofern die Unterlagen vollständig sind, wird die Lizenz bzw. Berechtigung erteilt. Die Kosten der Prüfung werden mit der Ausstellung des Luftfahrerscheins in Rechnung gestellt.

Tauglichkeit

Bei niedergelassenen Ärzten, die vom LBM oder vom Luftfahrtbundesamt als Fliegerärzte anerkannt sind, müssen Sie Ihre Tauglichkeit überprüfen lassen. Eine Liste aller fliegerärztlichen Untersuchungsstellen finden Sie auf der Homepage des LBA.

Die Anforderungen an die Tauglichkeit Klasse 1 und 2 ergeben sich aus JAR-FCL 3 deutsch.

Ansprechpartner

Ansprechpartner theoretische Prüfung

Angelina Reimer
angelina.reimer(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06543/50-8804

Ansprechpartner praktische Prüfung

Thomas Züscher
thomas.zuescher (at) lbm.rlp.de
Tel.: 06543/50-8807

Oliver Wermann
oliver.wermann (at) lbm.rlp.de
Tel.: 06543/50-8806

Downloads

Theorieprüfung 
Schülermeldung 
Stand:23.04.2013
Nachtflugqualifikation 
Kunstflug 


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