Flugschulen

Die Ausbildung von Luftfahrern darf nur in Ausbildungsbetrieben (FTO – flight training organisations) oder registrierten Ausbildungseinrichtungen (RF – registered facilites) durchgeführt werden. Der Landesbetrieb Mobilität genehmigt und überwacht dabei die Ausbildungsbetriebe oder registrierten Ausbildungseinrichtungen, die nur Privatflugzeug-, Privathubschrauber- (jeweils ohne Instrumentenflugberechtigungen), Segelflugzeug- oder Freiballonführer ausbilden. Diese Ausbildung findet meist in gewerblichen Flugschulen sowie in Vereinen statt, die größtenteils im Landesluftsportverband zusammengeschlossen sind. Die beauftragten Verbände DAEC oder DULV sind hingegen für die Ausbildung zuständig, wenn diese mit Luftsportgeräten geführt werden soll.


