Luftaufsicht
Auch verfügt das Land Rheinland-Pfalz über örtliche Luftaufsichtstellen an den Flugplätzen Trier-Föhren, Koblenz-Winningen, Frankfurt-Hahn, Mainz-Finthen, Worms, Speyer, Pirmasens und Zweibrücken.
Wichtige Hinweise:
- Kunstflugübungen mit motorisierten Luftfahrzeugen haben in den letzten Jahren zu zahlreichen Lärmbeschwerden geführt. Gerade an Wochenenden und in dichtbesiedelten Gebieten ist das Konfliktpotenzial besonders groß. Daher weisen wir auf folgende Rechtslage hin und bitten um Verständnis für die Belange der betroffenen Bevölkerung: Gemäß § 8 Abs. 2 LuftVO sind Kunstflüge unter 450 Meter, über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten verboten.
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als zuständige rheinland-pfälzische Luftfahrtbehörde nimmt die rot markierten Flächen in der veröffentlichten Karte als Grundlage dafür, in welchen Gebieten des Landes Rheinland-Pfalz bei der Durchführung von Kunstflügen mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeiten zu rechnen ist. Dort stattfindende Kunstflüge werden im Einzelfall untersucht und gegebenenfalls als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Die Karte ist auf der Homepage des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur sowie sowie rechts im Downloadbereich abrufbar. Sie ist bei der Flugvorbereitung für Kunstflüge mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen zu beachten.
In Zweifelsfällen empfehlen wir eine vorherige Rückfrage bei den rechts angegebenen Ansprechpartnern des Landesbetriebes Mobilität.


