Luftfahrtunternehmen
Der LBM überprüft als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Für Genehmigungen nach § 20 Abs. 4 LuftVG ist hingegen das Luftfahrt-Bundesamt zuständig.

Der LBM überprüft als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Für Genehmigungen nach § 20 Abs. 4 LuftVG ist hingegen das Luftfahrt-Bundesamt zuständig.
Oliver Wermann
oliver.wermann (at) lbm.rlp.de
Tel.: 06543/50-8806
Thomas Züscher
thomas züscher (at) lbm.rlp.de
Tel.: 06543/50-8807