
Egal, ob Sie Motorflugzeuge, Motorsegler, Freiballone oder Hubschrauber fliegen, Ihre Lizenz muss regelmäßig beim LBM verlängert oder erneuert werden. Auch schreibt der LBM militärische Luftfahrtscheine und anerkannte ausländische Lizenzen um. Anders als bei Erstprüfungen können Sie bei Befähigungsüberprüfungen, mit denen Lizenzen und Berechtigungen verlängert werden, den Prüfer frei wählen. Eine aktualisierte Liste finden Sie auf der Homepage des
LBA.

Wichtige Hinweise:
- Luftfahrer und Flugschüler im Sinne des § 4 Abs. 1, S. 1 i.v.m. § 1 Abs. 2, S., 1 Nr. 1-3 und 5 LuftVG benötigen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Die Feststellung der Zuverlässigkeit hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem erforderlichen Personal- und Sachaufwand und beträgt im Regelfall 45,00 €.
- Aufgrund der Neufassung JAR-FCL 1 ist es nun erforderlich, dass Fluglehrer die Verlängerung von Klassenberechtigungen der zuständigen Luftfahrtbehörde schriftlich anzeigen. Das entsprechende Formblatt finden Sie hier.
- Kunstflugübungen mit motorisierten Luftfahrzeugen führen immer wieder zu Konflikten mit den Anwohnern, die durch Fluglärm betroffen sind. Bitte beachten Sie deshalb die im Bereich "Luftaufsicht" enthaltenen Hinweise.
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