Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht | Erweiterte Suche
Logo Rheinland-Pfalz
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Suche
 
  • Über uns
  • Aufgaben
    • Planfeststellung
    • Planung & Bau
    • Straße & Verkehr
    • Verkehrsbehörde
    • Luftverkehr
      • Flugschüler
      • Privatpiloten
      • Prüfer für Luftfahrtpersonal
      • Fliegerärzte
      • Flugschulen
      • Luftfahrtunternehmen
      • Anlage und Betrieb von Flugplätzen
      • Luftrechtliche Genehmigungen
      • Modellflieger
      • Luftaufsicht
      • Luftfahrthindernisse
      • Zuverlässigkeits-
        überprüfung
      • Bürgerservice
    • Radwege
  • Bauprojekte
  • Job und Ausbildung
  • Presse
  • Service
  •  
  •  
  •  
  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Impressum
Startseite  >  Aufgaben  >  Luftverkehr  >  Zuverlässigkeits-
überprüfung

Zuverlässigkeitsüberprüfung

Piloten in Cockpit 2005 trat das Luftsicherheitsgesetz in Kraft. Darin werden verschiedene Sicherheitsmaßnahmen der Behörden und der Flugplatzbetreiber geregelt. Zu den Aufgaben des LBM gehören neben den Fluggast-, Handgepäck- und Reisegepäckkontrollen an den Flugplätzen Frankfurt-Hahn und Zweibrücken auch die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Flughafenmitarbeitern und Piloten.

Je nach Personengruppe ist der Antrag für die Zuverlässigkeitsüberprüfung über den Flughafenbetreiber oder unmittelbar bei der Fachgruppe Luftverkehr zu stellen. Weitere Informationen können Sie den im rechten Downloadbereich beigefügten Hinweisblättern und Antragsformularen entnehmen. Die Antragsformulare für die jeweiligen Flugplätze erhalten Sie von den dortigen Ausweisstellen.

Ansprechpartner

A-E
Stephan Rudy
stephan.rudy (at) lbm.rlp.de
Tel.: 06543/50-8815

F-Z
Sascha Heinisch
sascha.heinisch (at) lbm.rlp.de
Tel.: 06543/50-8818

N-Z
Heiko Bastian
heiko.bastian(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06543/50-8824

Downloads

Behörde für die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Luftfahrer und Flugschüler 
Antrag ZVÜ Luftfahrer 
Antrag ZVÜ Fracht 

Servicegarantie

Der Landesbetrieb Mobilität bietet für die Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Servicegarantie an. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal drei Wochen.

Da wir gerade in diesem Bereich auf die Zuarbeit anderer Behörden angewiesen sind, kann es zu Verzögerungen kommen.



Organigramme | Standorte | Extranet