Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht | Erweiterte Suche
Logo Rheinland-Pfalz
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Suche
 
  • Über uns
  • Aufgaben
    • Planfeststellung
    • Planung & Bau
      • Ingenieurbau
      • Straßenplanung/-bau
      • Verkehrsuntersuchungen
      • Landespflege
      • Immissionsschutz
        • Luftschadstoffe
        • Verkehrslärm
          • Lärmvorsorge
          • Lärmsanierung
    • Straße & Verkehr
    • Verkehrsbehörde
    • Luftverkehr
    • Radwege
  • Bauprojekte
  • Job und Ausbildung
  • Presse
  • Service
  •  
  •  
  •  
  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Impressum
Startseite  >  Aufgaben  >  Planung & Bau  >  Immissionsschutz  >  Verkehrslärm  >  Lärmsanierung

Lärmsanierung

Immissionsgrenzwerte für LärmsanierungAn bestehenden Straßen kann Lärmschutz im Rahmen der so genannten Lärmsanierung umgesetzt werden. Im Gegensatz zur Lärmvorsorge gibt es hierfür keine gesetzlichen Grundlagen.

Lärmsanierung ist eine freiwillige Maßnahme des Straßenbaulastträgers – also von Bund und Land. Das Geld dafür wird in einem bestimmten Umfang jeweils im Bundes- bzw. Landeshaushalt vorgesehen.


Auch hier ist maßgeblich, dass bestimmte Grenzwerte überschritten werden. Diese Grenzwerte liegen jedoch höher als bei der Lärmvorsorge. Wie bei der Lärmvorsorge werden die Immissionspegel errechnet. Mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 26.05.2010 wurde Punkt 37.1 der VLärmSchR 97 geändert. Die Auslösewerte (früher Immissionsgrenzwerte) für die Lärmsanierung wurden um 3 dB(A) abgesenkt (aktuelle Werte siehe Tabelle oben).

Die Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen können dem Eigentümer bis zu einer Höhe von 75 Prozent erstattet werden. Aktive Lärmschutzmaßnahmen trägt der Baulastträger im vollen Umfang.

Im Jahr 1987 hat Rheinland-Pfalz als erstes  Bundesland ein Lärmkataster erstellt, um Lärmsanierung an Straßen systematisch abzuwickeln. Rund 550 Ortslagen wurden dazu untersucht. Je nach Höhe des Lärmpegels und der Anzahl der betroffenen Häuser wurden die Orte in eine Dringlichkeitsliste aufgenommen. Bis heute konnten so bereits an rund 200 Ortsdurchfahrten Maßnahmen zur Lärmsanierung abgeschlossen werden. Jedes Jahr werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weitere Ortsdurchfahrten abgewickelt. Dieses Lärmkataster wird auf Grundlage der aktuellen Verkehrsdaten kontinuierlich fortgeschrieben. Die Absenkung der Auslösewerte um 3 dB(A) ab Mai 2010 findet dabei ebenfalls Berücksichtigung.

Rechenverfahren nach RLS-90

Der Lärmpegel wird errechnet, nicht gemessen

Lesen Sie weiter



Organigramme | Standorte | Extranet