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Bedarfsplanung

A 61
Bevor eine Straße überhaupt gebaut werden kann, muss sie in den sogenannten Bedarfsplan aufgenommen werden.

Das gilt auch, wenn die Straße lediglich ausgebaut werden soll. In diesem Plan stellen Bund und Land fest, ob es einen Bedarf für die entsprechende Maßnahme gibt. Bedarfspläne stellen damit die gesetzliche Grundlage für den Neu- und Ausbau von Autobahnen, Bundes-, und Landesstraßen dar. Die Bedarfspläne für Erweiterungen und Neubau von Autobahnen und Bundesstraßen (einschließlich dem Bau von Ortsumgehungen) sind im Bundesverkehrswegeplan enthalten. Maßnahmen mit regionaler und lokaler Bedeutung an Landesstraßen stehen im Landesverkehrsprogramm.

Bund

Bundesverkehrswegeplan 2003

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Land

Landesverkehrsprogramm 2000

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