Güterkraftverkehr

Der LBM ist die in Rheinland-Pfalz zuständige Behörde, wenn im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs nationale Erlaubnisse und EU-Gemeinschaftslizenzen benötigt werden. Außerdem stellt der LBM die gegebenenfalls erforderliche Fahrerbescheinigung aus. Ordnungswidrigkeiten nach dem Güterkraftverkehrsgesetz werden hier verfolgt und geahndet.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist gemäß § 3 Güterkraftverkehrsgesetz grundsätzlich erlaubnis- bzw. lizenzpflichtig, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt. Erlaubnis und Lizenz werden einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Nicht erlaubnispflichtig ist der sogenannte Werkverkehr, das heißt der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen.
Möchten Sie sich im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs selbständig machen, können Sie als Unternehmer mit Sitz in Rheinland-Pfalz die Erlaubnis oder Lizenz bei dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz beantragen.
Bei der für den Betriebssitz zuständigen Stelle in Koblenz oder den Außenstellen in Speyer und Trier erhalten Sie auch nähere Informationen zu den Voraussetzungen, die zum Erteilen der jeweiligen Berechtigung erfüllt sein müssen.


