Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht | Erweiterte Suche
Logo Rheinland-Pfalz
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Suche
 
  • Über uns
  • Aufgaben
    • Planfeststellung
    • Planung & Bau
    • Straße & Verkehr
    • Verkehrsbehörde
      • Fahrerlaubnisrecht/ Fahrlehrerrecht
      • Großraum- und Schwerverkehr
      • Güterkraftverkehr
      • Kraftfahrsachverständigen-
        gesetz
      • Personenbeförderungsrecht
        • Genehmigungen für den Linienverkehr
      • Qualifikation zum Berufskraftfahrer
      • Schienenverkehr/ Seilbahnen
      • Schifffahrt, Häfen und Fähren
      • StVO
      • StVZO
    • Luftverkehr
    • Radwege
  • Bauprojekte
  • Job und Ausbildung
  • Presse
  • Service
  •  
  •  
  •  
  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Impressum
Startseite  >  Aufgaben  >  Verkehrsbehörde  >  Personenbeförderungsrecht  >  Genehmigungen für den Linienverkehr

Genehmigungen für den Linienverkehr

Informationen zum Verfahren

  • Genehmigungsanträge werden frühestens zwölf Monate vor Beginn des Genehmigungszeitraumes entgegengenommen. Vollständige Genehmigungsanträge müssen spätestens elf Monate vor Beginn des Genehmigungszeitraumes bei uns vorliegen.
  • Spätere Anträge werden nur zugelassen, wenn innerhalb der oben genannten Zeiträume kein genehmigungsfähiger Antrag gestellt worden ist.
  • Hat ein Aufgabenträger seine Vergabeabsicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, müssen kommerzielle Anträge spätestens innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe vollständig bei uns vorliegen.
  • Im Rahmen eines Genehmigungswettbewerbs wird allen beteiligten Unternehmen ein einmaliges Nachbesserungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Einleitung des Anhörverfahrens eingeräumt.

Ihre Anträge stellen Sie bitte:

für den Bereich der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Westerwals und der Stadt Koblenz

LBM Rheinland-Pfalz

Friedrich-Ebert-Ring 14-20

56068 Koblenz


E-Mail: Hermann-Josef.Oster (at) lbm.rlp.de


für den Bereich der Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und der Städte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms, Zweibrücken

LBM Rheinland-Pfalz

Außenstelle Speyer

St. Guidostraße 17

67346 Speyer


E-Mail: lbm-sp (at) lbm.rlp.de

für den Bereich der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und der Stadt Trier


LBM Rheinland-Pfalz

Außenstelle Trier

Loebstraße 18

54292 Trier

E-Mail: Egon.Dengler (at) lbm.rlp.de

Bitte stellen Sie Ihren Antrag digital. Da wir bisher keinen Zugang für eine qualifizierte elektronische Signatur eröffnet haben, ist dann nur ein einzelnes unterschriebenes Exemplar des Antrages auf dem Postweg vorzulegen.

Downloads

Mustererklärung LTTG 
Übersicht Linienverkehrsgenehmigungen 
Antrag § 42 PBefG 
Antrag § 43 PBefG 
Antrag EU-VO 
Eigenkapitalbescheinigung 
Anlage Eigenkapitalbescheinigung 
Zusatzbescheinigung Eigenkapital 
Antrag § 45a PBefG 
Antrag § 45a PBefG Übergangslösung 


Organigramme | Standorte | Extranet