Genehmigungen für den Linienverkehr
Informationen zum Verfahren- Genehmigungsanträge werden frühestens zwölf Monate vor Beginn des Genehmigungszeitraumes entgegengenommen. Vollständige Genehmigungsanträge müssen spätestens elf Monate vor Beginn des Genehmigungszeitraumes bei uns vorliegen.
- Spätere Anträge werden nur zugelassen, wenn innerhalb der oben genannten Zeiträume kein genehmigungsfähiger Antrag gestellt worden ist.
- Hat ein Aufgabenträger seine Vergabeabsicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, müssen kommerzielle Anträge spätestens innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe vollständig bei uns vorliegen.
- Im Rahmen eines Genehmigungswettbewerbs wird allen beteiligten Unternehmen ein einmaliges Nachbesserungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Einleitung des Anhörverfahrens eingeräumt.
Ihre Anträge stellen Sie bitte:
für den Bereich der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Westerwals und der Stadt Koblenz
LBM Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz
E-Mail: Hermann-Josef.Oster (at) lbm.rlp.de
für den Bereich der Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und der Städte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms, Zweibrücken
LBM Rheinland-Pfalz
Außenstelle Speyer
St. Guidostraße 17
67346 Speyer
E-Mail: lbm-sp (at) lbm.rlp.de
für den Bereich der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und der Stadt Trier
LBM Rheinland-Pfalz
Außenstelle Trier
Loebstraße 18
54292 Trier
E-Mail: Egon.Dengler (at) lbm.rlp.de
Bitte stellen Sie Ihren Antrag digital. Da wir bisher keinen Zugang für eine qualifizierte elektronische Signatur eröffnet haben, ist dann nur ein einzelnes unterschriebenes Exemplar des Antrages auf dem Postweg vorzulegen.


