Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht | Erweiterte Suche
Logo Rheinland-Pfalz
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Suche
 
  • Über uns
  • Aufgaben
    • Planfeststellung
    • Planung & Bau
    • Straße & Verkehr
    • Verkehrsbehörde
      • Fahrerlaubnisrecht/ Fahrlehrerrecht
      • Großraum- und Schwerverkehr
      • Güterkraftverkehr
      • Kraftfahrsachverständigen-
        gesetz
      • Personenbeförderungsrecht
      • Qualifikation zum Berufskraftfahrer
      • Schienenverkehr/ Seilbahnen
      • Schifffahrt, Häfen und Fähren
      • StVO
      • StVZO
      • Nichtamtliche Hinweiszeichen
    • Luftverkehr
    • Radwege
  • Bauprojekte
  • Job und Ausbildung
  • Presse
  • Service
  •  
  •  
  •  
  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Impressum
Startseite  >  Aufgaben  >  Verkehrsbehörde  >  Schienenverkehr/ Seilbahnen

Schienenverkehr und Seilbahnen

Draisine
Der Landesbetrieb Mobilität ist Genehmigungsbehörde für den Bau sowie den Um- und Ausbau von Betriebsanlagen nichtbundeseigener Eisenbahnen in Rheinland-Pfalz. Er führt die eisenbahnrechtliche Aufsicht über die nichtöffentlichen Eisenbahnen und erteilt für deren Betrieb erforderliche Erlaubnisse und Genehmigungen. Die technische Aufsicht für nichtöffentliche Bahnen sowie die Aufsicht über öffentliche Eisenbahnen obliegt dem Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur in Mainz. 

Ebenso ist er zuständig für Draisinen, das Freistellungsverfahren nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und wirkt an Stilllegungsentscheidungen mit.

Für Seilbahnen, die dem Personenverkehr oder dem öffentlichen Güterverkehr dienen, ist der LBM Anhörungs-, Planfeststellungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Der LBM ist Mitglied im Seilbahnausschuss der Länder.


Die Aufgaben werden zentral in Koblenz wahrgenommen.

Planfeststellung

Betriebsanlagen von Eisenbahnen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Der LBM ist verantwortlich für das Planfeststellungsverfahren bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Rheinland-Pfalz. Er prüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen, führt das Anhörungsverfahren durch und fertigt die abschließende Entscheidung. Bei dem Anhörungsverfahren sorgt er dafür, dass

  • die Öffentlichkeit beteiligt wird (öffentliche Bekanntmachung der Planung),
  • die erforderlichen Stellungnahmen eingeholt werden,
  • und – falls erforderlich – ein Erörterungstermin stattfindet.

Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens kann die Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) getroffen werden. Statt eines Planfeststellungsverfahrens kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch eine Plangenehmigung oder eine Entbehrlichkeitsentscheidung in Betracht kommen.

Bei Neu- und Ausbau von Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes ist der LBM als Anhörungsbehörde bei dem Genehmigungsverfahren beteiligt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist für die abschließende Entscheidung zuständig.


Der LBM ist auch verantwortlich für die Planfeststellung für Seilbahnen.

Ansprechpartner

Eisenbahnrecht

Birgit Möller-Boldt
Birgit.MoellerBoldt (at) lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1423

Herbert Moskopp
herbert.moskopp (at) lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1486

Nicole Wischnewski
nicole.wischnewski (at) lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1474

Seilbahnrecht und Draisinen

Jürgen Zenz
juergen.zenz (at) lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1278

Downloads

Landeseisenbahngesetz 
Landesseilbahngesetz 
Verordnung Bau und Betrieb Anschlussbahnen 

Links

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

EU-Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr




Organigramme | Standorte | Extranet