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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
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Startseite  >  Aufgaben  >  Verkehrsbehörde  >  Schifffahrt, Häfen und Fähren

Schifffahrt, Häfen und Fähren

Der Landesbetrieb Mobilität erteilt wasserrechtliche Erlaubnisse für die 605 Streckenkilometer der Wasserstraßen von Rhein, Mosel, Saar und Lahn. Grundlage hierfür bildet § 41 des Landeswassergesetzes (LWG). Auf dieser Basis erteilt der LBM notwendige Genehmigungen für rund 1.500 Steganlagen und Landebrücken sowie 14 Binnenhäfen in Rheinland-Pfalz.

Zudem werden Ausnahmegenehmigungen nach § 40 LWG erteilt, wenn Gewässer befahren werden sollen, die normalerweise nicht für die Schifffahrt freigegeben sind. Hinzu kommt die Aufsicht über Fähren nach der Landesfährenverordnung.

Die Aufgaben werden zentral für Rheinland-Pfalz in Koblenz wahrgenommen.

Ansprechpartner

Silvia Hoffmann
silvia.hoffmann (at) lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1461 (montags und dienstags)

Sonja Hermann
sonja.hermann (at) lbm.rlp.de
Tel.: 02651/703655
(montags und freitags)

Rechtliche Grundlagen

Wasserhaushaltsgesetz

Landeswassergesetz

Landesfährenverordnung




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