Schifffahrt, Häfen und Fähren
Der Landesbetrieb Mobilität erteilt wasserrechtliche Erlaubnisse für die 605 Streckenkilometer der Wasserstraßen von Rhein, Mosel, Saar und Lahn. Grundlage hierfür bildet § 41 des Landeswassergesetzes (LWG). Auf dieser Basis erteilt der LBM notwendige Genehmigungen für rund 1.500 Steganlagen und Landebrücken sowie 14 Binnenhäfen in Rheinland-Pfalz.
Zudem werden Ausnahmegenehmigungen nach § 40 LWG erteilt, wenn Gewässer befahren werden sollen, die normalerweise nicht für die Schifffahrt freigegeben sind. Hinzu kommt die Aufsicht über Fähren nach der Landesfährenverordnung.
Die Aufgaben werden zentral für Rheinland-Pfalz in Koblenz wahrgenommen.
Zudem werden Ausnahmegenehmigungen nach § 40 LWG erteilt, wenn Gewässer befahren werden sollen, die normalerweise nicht für die Schifffahrt freigegeben sind. Hinzu kommt die Aufsicht über Fähren nach der Landesfährenverordnung.
Die Aufgaben werden zentral für Rheinland-Pfalz in Koblenz wahrgenommen.


