Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht | Erweiterte Suche
Logo Rheinland-Pfalz
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Suche
 
  • Über uns
  • Aufgaben
    • Planfeststellung
    • Planung & Bau
    • Straße & Verkehr
    • Verkehrsbehörde
      • Fahrerlaubnisrecht/ Fahrlehrerrecht
      • Großraum- und Schwerverkehr
      • Güterkraftverkehr
      • Kraftfahrsachverständigen-
        gesetz
      • Personenbeförderungsrecht
      • Qualifikation zum Berufskraftfahrer
      • Schienenverkehr/ Seilbahnen
      • Schifffahrt, Häfen und Fähren
      • StVO
      • StVZO
      • Nichtamtliche Hinweiszeichen
    • Luftverkehr
    • Radwege
  • Bauprojekte
  • Job und Ausbildung
  • Presse
  • Service
  •  
  •  
  •  
  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Impressum
Startseite  >  Aufgaben  >  Verkehrsbehörde  >  StVO

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Der LBM ist unter anderem zuständig für:

  • die Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen für 872 Kilometer Bundesautobahnen
  • das Durchführen von Verkehrsschauen auf Bundesautobahnen
    Hierbei wird alle zwei Jahre (bei Strecken mit Unfallverschwerpunkten jährlich, gegebenenfalls auch nachts) zusammen mit weiteren Behörden (u. a. Polizei, Autobahnamt, Straßenbaulastträger) und Sachverständigen sowie im Regelfall auch dem ADAC der gesamte Zuständigkeitsbereich begutachtet. Dabei wird zum Beispiel überprüft, ob an bestimmten Stellen bestimmte Maßnahmen sinnvoll sind (wie ein Überholverbot für LKW an Steigungsstrecken o.ä.). Die Verkehrsschauen sind damit auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit.
  • Ausnahmegenehmigungen von allen Vorschriften der StVO, insbesondere Betretungsrecht auf Autobahnen, Lautsprecherwerbung bei Wahlen sowie motorsportliche Veranstaltungen nach § 29 Abs. 1 StVO
  • Erlaubnisse für Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 StVO, sofern diese mehrere Länder berühren
    Es handelt sich dabei um Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehrsraum, die unmittelbar über die Landesgrenze hinausgehen, wie zum Beispiel Fahrradrennen oder Oldtimerausfahrten
  • Anordnung von touristischen Unterrichtungstafeln (beispielsweise den Hinweis auf das Deutsche Eck in Koblenz) an Autobahnen und Anordnung von Touristikstraßen (wie zum Beispiel die Deutsche Weinstraße) sowie Zustimmung zu Hinweiszeichen im Nahbereich touristisch bedeutsamer Ziele

Dem LBM obliegt zudem die Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.

Ansprechpartner

Koblenz
Helmut Komes
helmut.komes (at) lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1478

Außenstelle Speyer
Andreas Kloos
andreas.kloos (at) lbm.rlp.de
Tel.: 06232/626-1137

Außenstelle Trier
Christian Bösen
christian.boesen (at) lbm.rlp.de
Tel.: 0651/96797-13



Organigramme | Standorte | Extranet