Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht | Erweiterte Suche
Logo Rheinland-Pfalz
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Suche
 
  • Über uns
  • Aufgaben
    • Planfeststellung
    • Planung & Bau
    • Straße & Verkehr
    • Verkehrsbehörde
      • Fahrerlaubnisrecht/ Fahrlehrerrecht
      • Großraum- und Schwerverkehr
      • Güterkraftverkehr
      • Kraftfahrsachverständigen-
        gesetz
      • Personenbeförderungsrecht
      • Qualifikation zum Berufskraftfahrer
      • Schienenverkehr/ Seilbahnen
      • Schifffahrt, Häfen und Fähren
      • StVO
      • StVZO
    • Luftverkehr
    • Radwege
  • Bauprojekte
  • Job und Ausbildung
  • Presse
  • Service
  •  
  •  
  •  
  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Impressum
Startseite  >  Aufgaben  >  Verkehrsbehörde  >  StVZO

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Der LBM ist zuständig für:

  • die Anerkennung von und Aufsicht über Schulungsstellen für die Abgasuntersuchung
  • die Anerkennung von und Aufsicht über Fahrtenschreiber-, Kontrollgerätehersteller und Fahrzeughersteller
  • die Anerkennung von und Aufsicht über die zum Einbau und zur Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern berechtigten Stellen
  • Ausnahmegenehmigungen von allen Vorschriften der StVZO nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO, also Bau- und Betriebsvorschriften wie beispielsweise Abmessungen, Gewicht oder Abgasen, Tarn- und Wechselkennzeichen
  • das Anhörungsverfahren nach § 70 Abs. 2 StVZO

Dem LBM obliegt zudem die Fachaufsicht über die Zulassungsstellen bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.

Ansprechpartner

Koblenz
Jürgen Göderz
juergen.goederz (at) lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1487

Außenstelle Speyer
Manfred Lutz
manfred.lutz (at) lbm.rlp.de
Tel.: 06232/626-1133

Außenstelle Trier
Curt Ludwig
curt.ludwig (at) lbm.rlp.de
Tel.: 0651/96797-15



Organigramme | Standorte | Extranet