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Startseite  >  Bauprojekte  >  B 54 Ortsumgehung Flacht-Niederneisen
Stand: Februar 2013

B 54 Ortsumgehung Flacht-Niederneisen

Übersichtsplan Ortsumgehung Flacht-Niederneisen
Projekt: Neubau der Ortsumgehung Flacht-Niederneisen

Grund der Maßnahme

Die Bundesstraße 54 ist eine Straße mit überregionaler Verbindungsfunktion. Sie beginnt in Wiesbaden und verläuft durch Taunus und Westerwald bis nach Siegen und von dort weiter am Ruhrgebiet vorbei bis zur Niederländischen Grenze bei Enschede.

Im Bereich der Ortslagen Flacht und Niederneisen weist die B 54 derzeit eine Verkehrsbelastung von 11.858 KFZ/24h auf. Die Schwerverkehrsbelastung liegt dabei bei acht Prozent bzw. 949 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Verkehrsbelastung von Bundesstraßen in Rheinland-Pfalz liegt bei rund 8.300 KFZ/24h.

Eine auf das Jahr 2020 projektierte Verkehrsprognose geht davon aus, dass der Verkehr in den Ortslagen um rund 20 Prozent auf dann 14.217 KFZ/24h ansteigt. Durch den Bau einer Ortsumgehung würden deutliche Entlastungswirkungen für die Ortslagen erreicht. Die Verkehrsuntersuchung weist ein Verlagerungspotential von ca. 75 Prozent aus. Das bedeutet, dass sich nach dem Bau einer Ortsumgehung die Verkehrsbelastung der Ortslagen Flacht und Niederneisen auf rund 4.000 KFZ/24h reduzieren würde.

Bedingt durch das hohe Verlagerungspotential weist der Bau der Ortsumgehung bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung ein hohes Nutzen / Kosten Verhältnis auf und wurde deshalb in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ des aktuellen Bundesver-kehrswegeplanes eingestellt. Damit einhergehend hat der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Niederlassung Diez (LBM Diez), den Auftrag erhalten, das Projekt verkehrsplanerisch anzugehen.


Planungsstand

Durch den LBM Diez sind bisher eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt worden. Im Rahmen der UVS wurden insgesamt sechs Umgehungsvarianten erstellt und in naturschutzfachlicher Hinsicht bewertet. Die Linienplanung ist somit abgeschlossen.

In einem nächsten Schritt ist vorgesehen, ein so genanntes Raumordnungsverfahren durchzuführen. Mit diesem Verfahren wird festgestellt, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Dabei sind unter anderem. alle von der Maßnahme berührten Gemeinden, Gemeindeverbände, Behörden und öffentliche Planungsträger sowie die anerkannten Naturschutzvereine zu beteiligen.


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