Baureferendar/in Fachrichtung Bauingenieurswesen

Voraussetzungen
Sie können ein abgeschlossenes Hochschulstudium (TH/TU) oder einen vergleichbaren Studienabschluss „Master“ der Fachrichtung Bauingenieurwesen nachweisen und haben Grundkenntnisse in den Fächern "Verkehrswesen" und "Konstruktiver Ingenieurbau".
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis.
Sie sind bereit, Führungsverantwortung zu übernehmen, haben die Fähigkeit zu sozialverantwortlichem Handeln und bringen die Motivation mit, Ihr Wissen und Ihre Kenntnisse in den Landesbetrieb Mobilität einzubringen. Teamfähigkeit, Engagement und Flexibilität sind für Sie selbstverständlich.
Die Laufbahnausbildung
Während der zweijährigen Ausbildung wird das in der Hochschule erworbene Wissen vertieft und in der Praxis umgesetzt. Außerdem werden Sie umfassende Kenntnisse in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Bau, Betrieb und Führungsaufgaben erhalten.
Ein großer Teil des Vorbereitungsdienstes findet als „Training on the job“ in einem der regionalen Landesbetriebe des LBM in Rheinland-Pfalz statt. In einem Zeitfenster von etwa vier Monaten lernen die Referendare die technische Verwaltung einer großen Stadtverwaltung kennen. In der restlichen Ausbildungszeit werden sie die verschiedenen Geschäftsbereiche der Zentrale des Landesbetriebes durchlaufen. Während diesen Abschnittes haben die Referendare eine 6-wöchige Hausarbeit anzufertigen, die bereits Bestandteil der Prüfung ist.
Verschiedene Lehrgänge zu den Themen der Verwaltung, Privat-, Dienst- und Fachrecht, Betriebswirtschaft, Rhetorik und Verhandlungsführung, runden den Vorbereitungsdienst ab.
Besoldung
Zu Beginn des Referendariats erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Die Bezahlung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz und beläuft sich zur Zeit auf rund 1.180 Euro brutto für Ledige. Verheiratete oder Eltern erhalten entsprechend Zuschläge. Hinzu kommen vermögenswirksame Leistungen und Beihilfen im Krankheitsfall.


