Straßenverkehrsordnung (StVO)
Der LBM ist unter anderem zuständig für:
- die Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen für 872 Kilometer Bundesautobahnen
- das Durchführen von Verkehrsschauen auf Bundesautobahnen
Hierbei wird alle zwei Jahre (bei Strecken mit Unfallverschwerpunkten jährlich, gegebenenfalls auch nachts) zusammen mit weiteren Behörden (u. a. Polizei, Autobahnamt, Straßenbaulastträger) und Sachverständigen sowie im Regelfall auch dem ADAC der gesamte Zuständigkeitsbereich begutachtet. Dabei wird zum Beispiel überprüft, ob an bestimmten Stellen bestimmte Maßnahmen sinnvoll sind (wie ein Überholverbot für LKW an Steigungsstrecken o.ä.). Die Verkehrsschauen sind damit auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. - Ausnahmegenehmigungen von allen Vorschriften der StVO, insbesondere Betretungsrecht auf Autobahnen, Lautsprecherwerbung bei Wahlen sowie motorsportliche Veranstaltungen nach § 29 Abs. 1 StVO
- Erlaubnisse für Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 StVO, sofern diese mehrere Länder berühren
Es handelt sich dabei um Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehrsraum, die unmittelbar über die Landesgrenze hinausgehen, wie zum Beispiel Fahrradrennen oder Oldtimerausfahrten - Anordnung von touristischen Unterrichtungstafeln (beispielsweise den Hinweis auf das Deutsche Eck in Koblenz) an Autobahnen und Anordnung von Touristikstraßen (wie zum Beispiel die Deutsche Weinstraße) sowie Zustimmung zu Hinweiszeichen im Nahbereich touristisch bedeutsamer Ziele
Dem LBM obliegt zudem die Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.


