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Luftschadstoffe

Aktuelle Luftmesswerte

In den vergangenen Jahren konnte die Luftqualität durch die Reduktion von Luftschadstoff-Emissionen deutlich verbessert werden. Trotzdem bleibt das Thema Luftschadstoffe aktuell. Luftschadstoffe entstehen hauptsächlich bei Verbrennungsprozessen in der Industrie und Energiewirtschaft, privaten und gewerblichen Klein-feuerungsanlagen, in der Landwirtschaft und aus dem Verkehr.

Zu den verkehrsbedingten Luftschadstoffen zählen neben Abgasen auch die Fein- und Feinststäube wie beispielsweise Ruß. Sie entstehen bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe in motorisch betriebenen Kraftfahrzeugen. Hinzu kommt im Straßenverkehr der Abrieb von Reifen, Bremsbelägen und vom Fahrbahnbelag.

Bei der Frage, wie sich die Schadstoffe ausbreiten, kommen verschiedene Faktoren zusammen: Die Lage der Straße spielt dabei ebenso eine Rolle wie Windgeschwindigkeit, Windrichtung und die Gestaltung der Erdoberfläche. Auch Lärmschutzwände und -Wälle haben Einfluss darauf, dass sich verkehrsbedingte Schadstoffimmissionen reduzieren. Werden Grünflächen angelegt, senkt dies die Schadstoffkonzentration ebenfalls.


In der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (39. BlmSchV) vom 2. August 2010 sind die Immissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe festgelegt. Mit Einführung der 39. BImSchV wurde die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 in deutsches Recht umgesetzt.



Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit nach 39. BlmSchV:


Komponente Mittelungszeitraum Grenzwert
Schwefeldioxid SO2 Stunde 350 µg/m³

24 zulässige Überschreitungen / Jahr

Tag 125 µg/m³

3 zulässige Überschreitungen / Jahr

Stickstoffdioxid NO2 Stunde 200 µg/m³

18 zugelassene Überschreitungen pro Kalenderjahr

Kalenderjahr 40 µg/m³
Partikel PM10 Tag 50 µg/m³

35 zulässige Überschreitungen im Jahr

Kalenderjahr 40 µg/m³
Partikel PM2,5 Kalenderjahr 25 µg/m³ 1)
Benzol C6H6 Kalenderjahr 5 µg/m³
Blei Pb Kalenderjahr 0,5 µg/m³
Kohlenmonoxid CO 8 Stunden 10 mg/m³

höchster 8-Stundenmittelwert pro Tag.

1) einzuhalten ab 1.1.2015. Für diesen Grenzwert beträgt die Toleranzmenge 5 µg/m³. Sie vermindert sich ab dem 1.1.2009 jährlich um ein Siebtel bis auf den Wert 0 zum 1.1.2015.

Für die Überwachung der Luftqualität betreibt das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz als zuständige Immissionsschutzbehörde ein Netz von Messstationen für Luftschadstoffe und Wetterdaten. Diese können unter www.luft-rlp.de abgerufen werden.


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