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Startseite  >  Aufgaben  >  Verkehrsbehörde  >  Personenbeförderungsrecht  >  Genehmigungen für den Linienverkehr

Genehmigungen für den Linienverkehr

Informationen zum Verfahren im ÖPNV


  • Vollständige Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr müssen spätestens zwölf Monate vor dem Beginn des beantragten Geltungszeitraumes bei uns vorliegen.
  • Spätere Anträge können nur zugelassen werden, wenn bis zum oben genannten Zeitpunkt kein genehmigungsfähiger Antrag gestellt worden ist.
  • Nach Ablauf des oben genannten Zeitpunktes sind Ergänzungen und Änderungen nur zulässig, wenn sie von uns angeregt worden sind.
  • Beabsichtigt ein Aufgabenträger die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsantrages, muss der vollständige Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei uns vorliegen. Spätere Anträge können von uns im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger zugelassen werden.
  • Der vollständige Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen gemeinwirtschaftlichen Verkehr muss spätestens sechs Monate vor Beginn der beantragten Geltungsdauer bei uns vorliegen. Auf Antrag kann die Frist verkürzt werden.

Ihre Anträge stellen Sie bitte:

für den Bereich der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Westerwals und der Stadt Koblenz

LBM Rheinland-Pfalz

Friedrich-Ebert-Ring 14-20

56068 Koblenz


E-Mail: Hermann-Josef.Oster (at) lbm.rlp.de


für den Bereich der Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und der Städte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms, Zweibrücken

LBM Rheinland-Pfalz

Außenstelle Speyer

St. Guidostraße 17

67346 Speyer


E-Mail: lbm-sp (at) lbm.rlp.de

für den Bereich der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und der Stadt Trier


LBM Rheinland-Pfalz

Außenstelle Trier

Loebstraße 18

54292 Trier

E-Mail: Egon.Dengler (at) lbm.rlp.de

Bitte stellen Sie Ihren Antrag digital. Da wir bisher keinen Zugang für eine qualifizierte elektronische Signatur eröffnet haben, ist dann nur ein einzelnes unterschriebenes Exemplar des Antrages auf dem Postweg vorzulegen.

Downloads

Mustererklärung LTTG 
Übersicht Linienverkehrsgenehmigungen 
Antrag § 42 PBefG 
Antrag § 43 PBefG 
Antrag EU-VO 
Eigenkapitalbescheinigung 
Anlage Eigenkapitalbescheinigung 
Zusatzbescheinigung Eigenkapital 
Antrag § 45a PBefG 
Antrag § 45a PBefG Übergangslösung 


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