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L 379: Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau zwischen Obermoschel und Feilbingert erlassen
Der Planfeststellungsbeschluss für den weiteren Ausbau der L 379 zwischen Obermoschel und Feilbingert, der sogenannte zweite Bauabschnitt, wurde am 18. April 2012 von der Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz in Koblenz erlassen.Die Unterlagen werden in den kommenden Wochen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alsenz-Obermoschel zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Ausbauplanung erfolgt unter Federführung des Landesbetriebes Mobilität (LBM) Worms. Der Ausbau der Landesstraße ist vor allem wegen der geringen Straßenbreite, des schlechten Fahrbahnzustandes und der unzureichenden Straßenentwässerung erforderlich.
Die festgestellte Planung umfasst den Ausbau der L 379 auf einem circa 1,7 Kilometer langen Streckenabschnitt in den Gemarkungen Obermoschel und Niedermoschel. Die Fahrbahn wird auf durchgängig sechs Meter Breite ausgebaut. Die Straßenentwässerung wird beim Ausbau erneuert und die Kurven- und Linienführung verbessert. Die Planung umfasst zudem die Erneuerung der Langhöllbachbrücke an der Gewässerkreuzung des Katz- und Windbaches.
Die Finanzierung des Bauvorhabens trägt das Land als Straßenbaulastträger. Das Projekt mit einem derzeit geschätzten Bauvolumen von rd. 1,67 Millionen Euro ist im Straßenbauprogramm des Landes für das Jahr 2013 eingestellt.
Der LBM Worms wird die betroffenen Eigentümer bezüglich des notwendigen Grunderwerbs anschreiben. Weitergehende Aussagen sind derzeit noch nicht möglich.
| Datum: | 20.04.2012 |
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