Luftfahrthindernisse
Will man eine Anlage bauen, die eine Höhe von mehr als 100 Meter über Grund hat, braucht man dazu die Zustimmung des LBM. Solche Anlagen müssen in der Regel mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung versehen werden. Außerdem wird gefordert, dass sie in den Luftfahrerkarten veröffentlicht werden.
Ein besonderes Augenmerk ist auf Hindernisse innerhalb von Bauschutzbereichen zu richten, die um bestimmte Flugplätze festgelegt wurden. Innerhalb dieser Schutzbereiche ist ebenfalls eine Zustimmung erforderlich, die jedoch nur in besonders begründeten Einzelfällen erteilt werden kann.