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Verkehrslärm

Rushhour auf der Pfaffendorfer Brücke in Koblenz

Ebenso wie bei den Schadstoffen, ist die Reduzierung des Verkehrslärms im Zeitalter der Mobilität eine unvermeidbare Aufgabe. Verkehrslärm belastet die Umwelt und wird von vielen Betroffenen als sehr störend empfunden. Lärmschutzmaßnahmen sind ein Mittel, diese Störung zu reduzieren. Grundsätzlich ist bei Lärmschutzmaßnahmen zwischen der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung zu unterscheiden.

Lärmschutz an Straßen umfasst planerische, bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen, die aufeinander abzustimmen und in den jeweiligen Planungs- und Entscheidungsprozeß einzubeziehen sind.


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Lärmvorsorge

Werden beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen bestimmte Grenzwerte überschritten, kann hier die sogenannte Lärmvorsorge Hilfe bringen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das am 01.04.1974 in Kraft getretene Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

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Lärmsanierung

An bestehenden Straßen kann Lärmschutz mit einer so genannten Lärmsanierung umgesetzt werden. Im Gegensatz zur Lärmvorsorge gibt es hierfür keine gesetzlichen Grundlagen. Lärmsanierung ist eine freiwillige Maßnahme des Straßenbaulastträgers – also von Bund, Land, Kreis oder Gemeinde.

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