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L 471/SWP – Ausbau der Ortsdurchfahrt Höheischweiler

Die Arbeiten zum Ausbau der L 471 in der Ortsdurchfahrt von Höheischweiler beginnen am 18. März 2024.

Die Ausführung der Bauarbeiten erfolgt in sechs Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt beginnt von der B 10 kommend ab der Einfahrt zu den Gewerbetreibenden bis zur Straße „Lambacher Berg“.

Die überörtliche Umleitung während der Ausführung aller Bauabschnitte wird ausgeschildert und verläuft von der B 10 über die K 15, Höhmühlbach, Rieschweiler-Mühlbach, L 477, an Dellfeld vorbei bis zur L 471 und umgekehrt.

Der Ausbau erstreckt sich über die gesamte Ortsdurchfahrt vom östlichen Ortseingang von der B 10 kommend bis zum südwestlichen Ortsausgang Richtung Nünschweiler.

Es ist vorgesehen, die Ortsdurchfahrt im Zuge der L 471 im Vollausbau mit einem komplett neuen Oberbau herzustellen und aus Verkehrssicherheitsgründen die Fahrbahn auf eine Breite von ca. 6,50 m zu verschmälern. Entlang der Ausbaustrecke werden beidseitig die bestehenden Gehwege ebenfalls im Vollausbau neu hergestellt und zusätzlich mit einzelnen Parkflächen ausgestattet. Mit Fahrbahnteilern soll ein sicheres Queren für Fußgänger ermöglicht werden. Für seh- und gehbehinderte Menschen werden zusätzlich taktile Leitelemente in den Übergängen der Gehwege vorgesehen.

Weiterhin werden die beiden bestehenden Bushaltestellen im Ausbaubereich behindertengerecht neu hergestellt und mit Busbordsteinen ausgestattet, die ein sicheres Ein- und Aussteigen für alle Verkehrsteilnehmer ermöglichen.

Die Verbandsgemeindewerke Thaleischweiler-Wallhalben beabsichtigen die Erneuerung von Hausanschlussleitungen zum Kanal und zur Wasserleitung sowie die Erneuerung der Wasserleitung in einem Teilstück der Ausbaustrecke.

Die Ortsgemeinde Höheischweiler hat im Zuge der Baumaßnahme die Neuverlegung von Glasfaserkabeln vorgesehen.

Die gesamten Baukosten betragen rund 4.700.000,00 Euro.

Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern bittet im Voraus um Verständnis bei den Verkehrsteilnehmern für die Beeinträchtigungen während der Baumaßnahme.

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