Auf Pendler-Radrouten Rheinland-Pfalz (PRR) schnell zur Schule, Uni und Arbeit

Radfahrer auf Radweg
Pendler-Rad-Route Mainz

Mit dem Rad durchs Land – und das nicht nur in der Freizeit, sondern am liebsten jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit, zur Ausbildung oder in die Schule. Pendler-Radrouten (PRR) können hier eine Alternative für die Alltagsmobilität mit dem Fahrrad bieten.

Rheinland-Pfalz hat 2014 in einer Studie sieben potenzielle Korridore ermittelt. Pendler-Radrouten verbinden bedeutende Ziele wie große Arbeitsplatzschwerpunkte, Stadtzentren, Gewerbegebiete, Hochschulen, Verwaltungsstandorte sowie Bahnhöfe und Wohnstandorte miteinander. Das Konzept Pendler-Radroute ergänzt somit das vorhandene Radverkehrsnetz. Hierbei sollen Bereiche mit hohem Nutzerpotenzial miteinander verbunden werden, indem diese Abschnitte möglichst direkt, störungsarm, sicher und zügig befahrbar sind sowie grundsätzlich getrennt von anderen Verkehrsteilnehmenden realisiert werden.

Die sieben Potenzialräume sind:

  • Bingen - Ingelheim - Mainz (sog. Pilotprojekt)
  • Worms - Ludwigshafen - Schifferstadt - Speyer - Wörth a. R.
  • Konz - Trier - Schweich
  • Neustadt a. d. Weinstraße - Landau i. d. Pfalz
  • Koblenz bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen (rechts- und linksrheinisch) inkl. Anbindung von Bad Neuenahr - Ahrweiler.
  • Koblenz - Boppard inkl. Abzweigungen ins Mosel- und ins Lahntal
  • Kaiserslautern - Landstuhl

In gemeinschaftlicher und gebietsübergreifender Zusammenarbeit von Land und Kommunen sollen in diesen sieben Korridoren Pendler-Radrouten entwickelt werden. Dies erfolgt in einem ersten Schritt im Rahmen einer sogenannten Machbarkeitsstudie (MbS), die für die jeweiligen Korridore zu erstellen ist. Dieses Instrument der MbS soll allen Projektpartnern als Grundlage zur weiteren Arbeit dienen. Die MbS steckt demnach den Rahmen und Umfang des besagten Projekts ab, so dass in der MbS richtungsweisend die grundsätzliche Durchführbarkeit einer PRR beschrieben wird. Im Ergebnis der MbS wird demnach eine Vorzugstrasse im PRR-Standard bestimmt. Die Pendler-Radrouten sollen einheitliche PRR-Standards vorweisen, entsprechend beschildert sein, möglichst kreuzungsfrei, bevorrechtigt und durchgängig verlaufen.

Projektträger sind dabei die Kommunen, Voraussetzung hierfür ist die Kooperationsvereinbarung (sog. KV I) zwischen den Kommunen und dem Land zur Abwicklung der wesentlichen Prozesse im Rahmen der Machbarkeitsstudien.

Pendler-Radrouten stellen keine durchgängig gleiche Führungsform des Radverkehrs dar, sondern setzen sich vielmehr aus einer Aneinanderreihung verschiedener Führungsformen des Radverkehrs zusammen. Gemeinsame Führungen mit dem Fußverkehr kommen in Ausnahmefällen nur dann in Betracht, wenn ein verträgliches Miteinander zwischen Radfahrenden und Fußgänger*innen gegeben ist. Auch können landwirtschaftliche Wege herangezogen werden, jedoch sind bei diesen Wirtschaftswegen die stark frequentierten Verbindungswege aufgrund des erwarteten erhöhten Konfliktpotenzials grundsätzlich nicht geeignet.

PRR sollen darüber hinaus eine durchgängig gleichbleibende Belagsqualität, die bspw. ebene, griffige Oberfläche, geringer Rollwiderstand, etc. vorweisen.  Um diese Eigenschaften und Anforderungen optimal zu erfüllen, sind Pendler-Radrouten demnach grundsätzlich in Asphaltbauweise herzustellen.

Das Projekt Pendler-Radroute, d. h. Bestimmung der Vorzugstrasse, sowie Planung und Umsetzung / Realisierung der PRR ist ein gemeinsamer Prozess von Land und Kommunen. Das aktive Handeln liegt demnach nicht ausschließlich bei einem einzelnen Baulastträger.

Damit auch eine möglichst zeitnahe Realisierung und Umsetzung erfolgen kann, ist nach Fertigstellung der MbS weiterhin eine gebietsübergreifende Kooperation aller Projektpartner erforderlich, diese setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Projektpartnern voraus, um die Realisierung Pendler-Radroute (PRR) voranzutreiben. Dafür ist eine weitere „Kooperationsvereinbarung für die Realisierung und Umsetzung der PRR (sog. KV II)“ mit den beteiligten / betroffenen Projektträgern, d. h. den Kommunen und dem Land abzuschließen. Die Zuständigkeit für Planung, Bau und Unterhaltung der PRR unterliegt somit dem jeweilig zuständigen Baulastträger.

Die PRR werden von den jeweiligen Projektträgern sukzessive vorangetrieben und realisiert. Der LBM steht den Kommunen als zentrale Fachbehörde beratend zur Seite - in Fach-, Finanzierungs- und Förderfragen.