Karten und Landesverordnungen über die Festsetzung von Lärmschutzbereichen

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sind für die Flughäfen in Rheinland-Pfalz Lärmschutzbereiche durch Landesverordnungen festgesetzt worden.

In Rheinland-Pfalz wurde dadurch die Neufestsetzung von Lärmschutzbereichen für die militärischen Flughäfen Ramstein, Büchel und Spangdahlem sowie für den zivilen Flughafen Frankfurt-Hahn notwendig.

Diese Rechtsverordnung sowie die Karten der berechneten Schutzzonen sind nachfolgend zusammengestellt.

Flughafen Frankfurt/Main

Die entsprechende Rechtsverordnung zur Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt/Main für die Gebiete im Land Hessen erfolgte durch die hessische Landesregierung.

Diese Verordnung mit den entsprechenden Kartendarstellungen kann von der Internetseite des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung abgerufen werden.

http://wirtschaft.hessen.de/verkehr/luftverkehr/fluglaermschutz/laermschutzbereich-flughafen-frankfurt