Wie entsteht ein Radweg?

Messestand mit Text Die Wege von morgen gestalten

Der LBM kümmert sich in Rheinland-Pfalz um den Bau von Radwegen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Insbesondere an Straßen mit hoher Kfz-Belastung besteht ein größerer Maßnamenbedarf, um komfortable und sichere Radverkehrsverbindungen anbieten zu können. Hierbei werden sukzessive Netzlücken geschlossen bzw. das Netz weiter verdichtet sowie bestehende Radverbindungen optimiert.

Für Bürger*innen stellt sich oftmals die Frage, warum es so lange dauert, bis eine neue Radverbindung nutzbar ist. Am Anfang einer neuen Radwegeverbindung steht die Zieldiskussion und die radgeeignete Streckenfindung. Dann werden die bedeutenden Hauptachsen herausgearbeitet. Kriterien hierfür sind unter anderem das abgeschätzte Radverkehrsaufkommen, aber auch die Unfallstatistik, die Verkehrsbelastung durch den MIV, die Steigung bzw. das Gefälle, die Geschwindigkeiten, die Fahrbahnbreiten, schützenswerte Nutzergruppen, soziale Sicherheit sowie die benötigten Bauwerke. Sollen Verbindungen auch über kommunale Straßen und Wege verlaufen, müssen zusätzlich die Städte und Gemeinden als Baulastträger mit eingebunden werden.

Der Wegeausbau ist meist dem Neubau aus ökonomischen und ökologischen Gründen vorzuziehen. Beim Bau eines neuen Radweges entlang einer klassifizierten Straße sollte deshalb auch immer geprüft werden, ob die Option besteht, einen parallel verlaufenden Wirtschaftsweg durch Freigabe oder gar Ausbau und Umnutzung für den Radverkehr nutzbar zu machen. Durch Erstbefahrungen mit dem Fahrrad werden die Variantenentwürfe aus Nutzersicht im Rahmen der qualifizierten Routenfindung überprüft.

Die bevorzugte Radverkehrsverbindung wird dann als Planungsentwurf ausgearbeitet. Sinnvolle Führungsformen des Radverkehrs werden genauso wie erforderliche Neu- und Ausbaumaßnahmen erarbeitet bzw. die Standorte der Wegweisung festgelegt.

Auch wenn das Fahrrad insgesamt als ein umweltfreundliches Verkehrsmittel gilt, stellt der Bau von Radverkehrsinfrastrukturen oft einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Deshalb ermittelt die Landespflege, die Betroffenheit von Natur und Landschaft und prüft die potenziellen Beeinträchtigungen der Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Die Streckenführung wird mit den Naturschutzbehörden und anderen Betroffenen abgestimmt.  Für den Eingriff in den Naturhaushalt können Ausgleichsmaßnahmen gefordert werden. Bekanntestes Beispiel hierfür sind z. B. Entsiegelungsmaßnahmen oder die Anlage von Streuobstwiesen als ökologischer Ausgleich.

Wenn die Variante für die Streckenführung der Radverbindung ausgewählt und der erforderliche Baubedarf festgestellt wurde, geht es in einem weiteren Schritt darum, Baurecht zu erlangen. Oftmals ist dabei eine Plangenehmigung oder gar eine Planfeststellung erforderlich, was von der Komplexität des Vorhabens, von Grundstücksfragen, von der Verständigung zwischen den Behörden und weiteren Betroffenen sowie von der Intensität des Eingriffs in die Umwelt abhängig ist. Die Planfeststellung ist dabei das (zeit-)aufwendigste Verfahren. Hierzu müssen die Unterlagen der Planung öffentlich ausgelegt werden, so dass Betroffenen, anerkannten Verbänden und Vereinen bzw. der Öffentlichkeit die Möglichkeit geboten wird, Einwände zu erheben.  

Liegt schließlich Baurecht vor, kann die geplante Maßnahme schlussendlich baulich umgesetzt werden und für den Radverkehr freigegeben werden. Danach beginnt die regelmäßige Qualitätssicherung und Wartung des Radweges.