Schwertransporte über Brücken

B 49-Brücke bei Neuhäusel
B 49-Brücke bei Neuhäusel

Ohne Genehmigung werden Straßen und Brücken mit LKW bis 44 t Gesamtgewicht befahren. Nun gibt es aber Güter, die schwerer sind und ebenfalls über die Straße befördert werden müssen. Dies sind zum Beispiel Transformatoren oder Maschinenanlagenteile. Es gibt Schwertransporte mit bis zu 500 t Gesamtgewicht.

Damit diese Schwertransporte über die Straßen und Brücken fahren dürfen, muss für jede Brücke statisch nachgewiesen werden, dass die Brücke diese Last tragen kann.
Hierzu muss der Schwertransportspediteur die Achslasten und die genaue Strecke angeben. Der LBM prüft daraufhin, ob und mit welchen Auflagen der Schwertransport über die Brücken fahren kann.