Landestransparenzgesetz (LTranspG)

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Das Land betreibt eine elektronische Plattform, auf der die Verwaltung Informationen von Amts wegen bereitstellt (§ 2 LTranspG). Unter Bezugnahme auf § 26 Abs. 2 Satz 2 LTranspG (Übergangsbestimmung) möchten wir darauf hinweisen, dass die vollständige Funktionsfähigkeit dieser Transparenzplattform für den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gewährleistet werden soll.